E Zigaretten in Nichtraucherzonen?
Die elektrische Zigarette ist in der heutigen Gesellschaft keine Seltenheit mehr. Schon seid mehreren Monaten versuchen immer mehr Raucher, eine gute Alternative für die übliche Tabak Zigarette zu finden. Doch wie sieht es in Nichtraucherzonen aus? Dürfen dort auch E Zigaretten geraucht werden? Schließlich handelt es sich bei diesen nicht um den normalen Qualm, sondern lediglich Dampf, der durch das Rauchen der Liquids freigesetzt wird.
Laut Nichtraucherschutzgesetz sind mehrere Nichtraucherzonen erstellt worden, in denen sogar das Rauchen von elektrischen Zigaretten verboten ist. Öffentliche Einrichtungen bzw. ausgewiesene Raucherzonen sind an Bahnhöfen, in Kneipen und Bars zu finden.
Die elektrische Zigarette wird mit einer gemischten Flüssigkeit bestückt, die in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Aufgrund dessen, dass der Raucher über die Atemluft trotz alledem Rauch ausscheidet, ist das Rauchen der Alternativ Zigarette in den Nichtraucherzonen verboten. Doch gibt es einen Unterschied zu herkömmlichem Zigaretten oder wieso werden sie in Nichtraucherzonen verboten? Eigentlich werden elektrische Zigaretten nicht geraucht, sondern gedampft. Der Geruch von Qualm und Teer ist in der Luft ebenfalls nicht vorhanden. Trotz alledem wurde die E Zigarette als Rauchobjekt angesehen, welches daraufhin verboten wurde. Selbst an Straßenbahnen stehen mittlerweile Hinweise, dass das Rauchen von elektrischen Zigaretten nicht erlaubt ist. Diese Entscheidung gegen die E Zigarette ist allerdings nicht in allen Ländern gleich. Es gibt Länder, in denen darf die E Zigarette überall geraucht werden.
E Zigaretten ist der Beschluss ein Rückschlag?
Natürlich ist der neue Beschluss ein Rückschlag für alle E Zigaretten Befürworter. Doch gibt es einen Grund für das Verbot? Schließlich weiß niemand, ob Gefahren für das Passivrauchen bestehen. Nicht einmal der Dampf, der in die Luft gelangt konnte analysiert werden. Es ist daher noch völlig unklar, ob überhaupt eine Gefahr für andere besteht. Trotz alledem wurde beschlossen, dass auch die elektrische Zigarette in vorgesehenen Raucherzonen erlaubt ist.
Laut dem Brf sollen elektrische Zigaretten genauso behandelt werden, wie normale Tabak Produkte. In ihren Augen gibt es keinen Unterschied. Lediglich das Tabak geraucht und die Liquids verdampft werden. Zum Schutze der Verbraucher sollte die E Zigarette nicht anders behandelt werden, sagt ein Sprecher der Brf.
Und so ist die Rechtslage in Deutschland
Die Rechtslage ist in Deutschland allerdings noch nicht klar, eher uneindeutig. In Bayern wurde die Einführung dieser schon vor Jahren untersagt, da diese dort wie eine normale Tabak Zigarette angesehen wird. Aus diesem Grund kam diese Diskussion auf, die wahrscheinlich keine sogenannten E Smoker erfreute. Natürlich arbeitet der Verbraucherschutz weiterhin daran, den Unterschied zu verdeutlichen und zu schauen, ob eine elektrische Zigarette auch in Nichtraucherzonen erlaubt ist. Solange diese Diskussionen allerdings anstehen, wird das Verbot weiterhin bestehen und die E Zigarette als normale Tabak Zigarette angesehen.
In den kommenden Jahren wird es wahrscheinlich weiterhin zu Gesetzesänderungen oder Diskussionen in dem Fall kommen. Ob die elektrische Zigarette jemals als eigenständiges Produkt angesehen wird, ist bis heute noch unklar.
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